Anforderungen an den baulichen Brandschutz

Anforderungen an den baulichen Brandschutz werden im Wesentlichen in den drei aufgeführten Dokumenten geregelt. Es gibt allerdings i.A. noch wesentliche mehr einflussnehmenden Vorschriften, Normen, Regelwerken.

Die Anforderungen werden durch folgende gesetzliche Grundlagen geregelt:

  • Bauordnung der Länder (LBO)

  • Grundlagendokument zur Bauprodukten-Richtlinie, Nr. 2 Brandschutz

  • Musterverwaltungsvorschrift technischer Baubestimmungen (MVV TB)

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz, geltende Normen sowie Verordnungen und relevante Richtlinien sind die Grundlagen für ein Brandschutzkonzept, welches durch den Ersteller bauvorhabenbezogen konzipiert wird.

Die in einem Brandschutzkonzept in den Schnitten, Ansichten und Draufsichten gekennzeichneten Bereiche, wie Geschossdecken, Wände oder Rettungswege mit Anforderung an eine Feuerwiderstandsdauer, liefern die Informationen über Orte spezieller Halterungen.

Im Brandschutzkonzept wird all dies vom Ersteller zusammengeführt und umgesetzt. Es wird im Wesentlichen in Textform beschrieben. In den Anhängen des Konzepts findet man Pläne und Zeichnungen, in denen die Ergebnisse visualisiert und dargestellt sind.

Wichtig: Für die planerische Entscheidung sind die farblich gekennzeichneten Bauteile, wie z.B. Wände, Geschossdecken, Anforderungen an eine Feuerwiderstandsdauer von bspw. 30 bis 120 Minuten und der Verlauf der Rettungswege und deren Gestaltung.

Für die Halterungsplanung relevantesten Richtlinien

  • Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

  • Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR)

  • Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauR)

In diesen Richtlinien existieren umfangreiche, sog. Kommentierungen, welche bei der Lösungsfindung genaue Umsetzungsbeispiele liefern.

Leitungsanlagen im Bereich von Rettungswegen

Rettungswege nehmen im Brandschutz einen wichtigen Teil ein, weil diese dafür Sorge tragen, dass nicht zuletzt eine sichere Evakuierung von Gebäude oder -teilen gewährleistet wird. Die Rettungswege müssen in der kompletten Zeit von meistens 30 Minuten, bis die Rettungskräfte eingetroffen sind, brandfrei bleiben.

In den Landesbauordnungen sind die Anforderungen an Rettungswege beschrieben und im Brandschutzkonzept werden diese passend zur Architektur und Nutzung des Gebäudes umgesetzt. Sogenannte notwendige Treppenräume, Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie sowie in notwenigen Fluren - ausgenommen in offenen Gängen vor Außenwänden sind darin beschreiben.

Flucht-und RettungsplanFlucht und Rettungsplan in Gebäuden

In der Musterbauordnung (MBO), welche als Vorlage für die Bauordnung der Länder gilt, beginnt das Thema der Flucht- und Rettungswege ab §33 „Erster und zweiter Rettungsweg“.

Bekannt sind die Beschilderungen der Flucht- und Rettungswege, die man üblicherweise in Gebäuden an häufig frequentierten Stellen findet. In Hotels z.B. an Zimmertüren, im Bereich von Flurabzweigen oder an Fahrstühlen. In unterschiedlichen Grüntönen sind darauf die Rettungswege entsprechend zu erkennen. Diese sind auch ein Teilergebnis des zuvor erstellten Brandschutzkonzeptes.

Was ist ein notwendiger Flur?

 

Notwendiger FlurMusterbeispiel eines notwendigen Flurs

In diesem Bild sieht man ein Musterbeispiel eines notwendigen Flures. Nicht alle Rettungswege können so aussehen, weil deren Gestaltung sehr stark von der jeweiligen Nutzung des Gebäudes abhängt. So ein Flur wäre in einem Schul- oder Bürogebäude denkbar, jedoch nicht in Gebäuden in denen Kinder Fluchtwege als Spielraum nutzen müssen - hier wird das konzeptionell anders gelöst zum Beispiel in Kitas, in denen das grundsätzliche Ziel besteht darin, möglichst absolute Brandlastfreiheit herzustellen. Nur unter dieser Prämisse ist eine reibungslose Evakuierung möglich. Was man auf diesem Bild nicht sehen kann, sind die Installationen, welche unter der Decke optisch abgeschottet sind. Wir als Befestigungshersteller bzw. Halterungsplaner müssen allerdings einen prüfenden Blick an die Geschossdecke werfen und letztendlich bewerten, welche Halterungslösung für die unterschiedlichen Installationen die richtigen sind.

Indikatoren für brandschutztechnische Halterungslösungen 

In den folgenden Beispielen müssen die Halterungen jeweils heißbemessen werden. Hierbei müssen wir mit einer speziellen Art der statischen Bemessung agieren. Unter einer Heißbemessung versteht man eine statische Berechnung der Halterung unter Einfluss sehr hoher Temperaturen. Konkret Temperaturen über 800°C. Die Tragfähigkeit und Verformung von Stahl im Allgemeinen ist bei solchen Temperaturen eine andere als bei Raumtemperatur.

Rettungswege

Heißbemessung

Rettungswege 2-1

Nachträgliche Ertüchtigung

Im linken Bild (Heißbemessung) sieht man einige Indikatoren, welche auf eine Heißbemessung hindeuten. Man kann um die Leitungen eine gelblich-grüne Isolierung (z.B. Glaswolle) erkennen. Dieses Material ist kein ausgewiesenen Brandschutzprodukt. Im späteren Verlauf des Baus müsste hier eine F30 Unterdecke eingezogen werden. Somit wird ein neuer horizontaler Abschnitt oberhalb des Flures erzeugt. Diese Unterdecke darf nicht durch absenkende oder herabfallende Bauteile zerstört werden. Der zweite Indikator, dass es sich um eine heißbemessene Halterung handelt, ist die Tatsache, dass eine relativ kurze Montageschiene mit drei Gewindestäben gehaltert wird. Denn das Ziel besteht darin, die Verformung im Brandfall möglichst gering zu halten. Im konkreten Beispiel, die Durchbiegung zwischen den Abhängungen der Montageschiene, so gering wie möglich zu halten.

Im rechten Bild (Nachträgliche Ertüchtigung) handelt es sich um eine sog. nachträgliche Ertüchtigung. Das erkennt man daran, dass die Gewerke schon einmal gehaltert worden sind. Durch eine Umnutzung des Gebäudes, seitens des Auftraggebers, wird ein Brandschutzkonzept notwendig. Daraus kann ein neuer Flucht- und Rettungswegeplan resultieren. Wie in diesem Beispiel zu erkennen, ist eine Leitung seitlich an einer Montageschiene gehaltert und ist statisch ohne Weiteres nicht bewertbar. Im Brandfall würde sich der Gewindestab nach unten umbiegen und ggf. abreißen. Zudem sind durch frei liegende Kabelisolierungen sehr hohe Brandlasten vorhanden.

Entdecken Sie in unserem Brandschutzleitfaden, wie im Falle von Brandschutzanforderungen zu haltern ist und welche Punkte Sikla beachtet, wenn es zur Heißbemessung unserer Produkte kommt.

Brandschutzleitfaden


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Alexander Leibold

Geschrieben von Alexander Leibold

Digital Sales Administrator (B.A.) | BWL - Technical Management

alexander.leibold@sikla.com

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